Beratung und Hilfe bei Schuldenbereinigung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung
Unsere Anwälte prüfen im Rahmen der Beratung und Vertretung von Verbrauchern bzw. Privatpersonen vornehmlich die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. So wird im Wege einer vergleichsweisen Einigung mit den Vorhandenen Gläubigern versucht, ein Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu vermeiden.
Mit diesem Ziel erarbeiten wir während der Phase der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ein Konzept mit dem Ziel einer kurzfristigen und umfassenden Regulierung der vorhandenen Schulden.
Zeigt sich, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich erscheint, stellen wir für unsere Mandanten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ein solches Insolvenzverfahren ist Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung, wobei eine Restschuldbefreiung in der Regel auch erteilt wird, wenn der Schuldner keine Rückzahlung der Vorhandenen Schulden vorgenommen hat.
Während des gesamten Insolvenzverfahrens begleiten und vertreten wir unsere Mandanten gegenüber ihren Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und den Gerichten.