Beratung von Unternehmen in der Krise

Im Rahmen der insolvenzrechtlichen Beratung von Unternehmen richtet sich der Schwerpunkt unserer Leistungen zunächst darauf eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Dementsprechend prüfen unsere Anwälte zunächst die Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens und beschäftigen sich mit der Frage einer positiven Fortbestehensprognose.

Stellt sich nach einer solchen Analyse der unternehmerischen Situation heraus, dass eine Sanierung des Unternehmens aussichtslos erscheint und keine positive Prognose hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens gestellt werden kann beraten und vertreten unsere Anwälte die Mandanten bei der Einleitung einer Regelinsolvenz sowie der Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens.

Neben der Erörterung der Frage einer Fortführung bzw. Sanierung evaluieren wir gemeinsam mit dem Mandanten die Möglichkeiten der Gründung eines neuen Unternehmens mit dem Ziel der Fortführung des Betriebs.

Im Laufe des Insolvenzverfahrens beraten wir bei Maßnahmen der Neugründung eines Unternehmens aus dem laufenden Insolvenzverfahren.